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Bitte eine Abteilung erschaffen und dahin verschieben.

Beitragvon expat » 13. Januar 2014, 13:57

Für behördliche verwaltungsmäßige, also auch Visafragen betreffende Inhalte sollte es eine Sparte geben, damit so ein Eintrag nicht überall unpassend steht.

Schengenvisum für Ehefrau.

Wer als EU-Bürger in Thailand oder sonstwo außerhalb von Europa zusammen mit einer Nicht-Eu-Bürgerin lebt und gerne mal
mit ihr nach Europa möchte, der kann das z.B. tun, wenn sie ein Schengenvisum beantragt. Für diesen besonderen Fall des
Schengenvisums hat die Deutsche Botschaft doch nunmehr eine besondere Bemerkung und einen interessanten Link auf
die Webseite gestellt:

http://ec.europa.eu/justice/policies/ci ... low_de.pdf
Und darin steht:

"Wie bekommen Drittstaatsfamilienangehörige ein Einreisevisum?
Die Mitgliedstaaten müssen Ihren Drittstaatsfamilienangehörigen die Beschaffung
der erforderlichen Visa so weit wie möglich erleichtern. Die Visa müssen möglichst rasch
in einem beschleunigten Verfahren und unentgeltlich erteilt werden. Die Kommission hält
Verzögerungen von mehr als vier Wochen für unangemessen.
EU-Länder dürfen von Ihren Drittstaatsfamilienangehörigen kein Familien- oder
Aufenthaltsvisum verlangen, sondern lediglich ein Einreisevisum.
Welche Dokumente benötigen sie?
Das Recht Ihrer Drittstaatsfamilienangehörigen auf Einreise leitet sich aus der familiären
Beziehung zu Ihnen als Unionsbürger ab. Die Konsulatsbeamten dürfen von ihnen
nicht mehr verlangen als einen gültigen Reisepass sowie ein Dokument, das die
familiäre Beziehung zu Ihnen belegt, beispielsweise eine Heirats- oder Geburtsurkunde
und gegebenenfalls eine Unterhaltsbescheinigung. Deshalb darf von ihnen auch nicht
verlangt werden, dass sie Bahn- oder Flugtickets, Arbeitsbescheinigungen, Lohn- oder
Gehaltszettel, Kontoauszüge, Nachweise über das Vorhandensein einer Unterkunft und
Existenzgrundlage, ärztliche Attests oder sonstige vergleichbare Unterlagen vorlegen.
Reisepass ohne Visum?
Ihre Familienangehörigen dürfen nicht automatisch an der Grenze zurückgewiesen
werden, wenn sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses oder, falls erforderlich, eines
Einreisevisums sind, sofern sie auf andere Weise ihre Identität und ihre familiäre Beziehung
zu Ihnen nachweisen können."


Und dennoch bekam ich auf Anfrage und mehrfache Rückfrage bei der Deutschen Botschaft in BANGKOK mehrfach die falsche Nachricht,
dass eine Krankenversicherung erforderlich sei. Kafka lässt grüßen.

An diesem Fall bin ich ja schon länger. Was sich die Botschaft da leistet, ist schauerlich:

http://www.expats-forum.net/viewtopic.php?f=26&t=411


Falls ich das richtig verstehe, kann ein Familienangehöriger,
der sich in Deutschland/Europa anmeldet,
länger als 3 Monate bleiben,
wenn er einen Aufenthaltstitel beantragt.
Verstehe ich das richtig?
expat
 
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von Anzeige » 13. Januar 2014, 13:57

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